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OSTERWEITERUNG!

CHINA HAT DAS TIR – ABKOMMEN RATIFIZIERT!

Mehr als 1200 chinesische Straßentransportunternehmen befördern dann mit mehr als 700.000 Transit-Operationen pro Jahr Frachten über Chinas Grenzen hinaus in andere Regionen.

Ja, dieses Thema regt die Gedanken an, denn die Gemeinschaft der handeltreibenden Staaten hat sich damit gewaltig – vor allem aber friedlich – ausgebreitet.

Der Handel und seine Wege hat schon von alters her die Kulturen miteinander verbunden und die Völker einander nähergebracht. Man kann an Sven Hedin und an die alte Seidenstraße sowie an die abenteuerlichen Geschichten des Marco Polo denken. Aber auch an bereits Gelesenes, wie z.B. schon vor einiger Zeit neu aufgenommene Fernverkehre nach China mit LKW’s über eine Entfernung von über 8000 km! Dieses mit Ladungen und mit Stückgütern. (Transport Loxx)

Aber dieses Thema hat noch sehr viel mehr im Gepäck, denn die fast gesamte Transportbranche mit ihren Fuhrparks ist betroffen. Gilt es doch nicht alleine die Transporte zu organisieren und durchzuführen, sondern auch darauf zu achten, dass die jeweils gültigen Ländervorschriften beachtet werden. Dieses wird auch für die Ordnungskräfte eine Herausforderung sein!

Ist eine LKW-Kolonne z.B. in Richtung Osten unterwegs, so ist entsprechend dem TIR-ABKOMMEN auch die vorgeschriebene TIR-Kennzeichnung zu verwenden. (blaues TIR-SCHILD) Kommen hingegen Fahrzeuge in den EU-Raum, so sind diese bis hier mit dem TIR-SCHILD versehen gewesen; im EU-Raum müssen dann allerdings die dort vorgeschriebenen Kennzeichnungen angebracht sein.

In der BRD sind das z.B.:

ACHTUNG: Für LKW, die in der BRD zugelassen sind, gilt die Ausrüstung mit den genannten Kennzeichnungen als ein MUSS. Bis auf die „vorgeschriebenen“ ADR-Tafeln sind alle hier aufgeführten Kennzeichnungen „PASSIVE LICHTTECHNISCHE EINRICHTUNGEN“ gem. dem Mängelkatalog des §29 StVZO (Punkt 4.2 lfd. Nr. 421/422). Diese unterliegen der Hauptuntersuchung der Technischen Überwachungsorganisationen! Es bleibt nun zu hoffen, dass bei LKW-Kontrollen auch Fahrzeuge aus dem NICHT-EU-RAUM auf diese Kriterien hin überprüft werden, denn es geht schließlich um die allgemeine Sicherheit im Verkehrsraum!

Man sieht also, dass diese grenzüberschreitenden Verkehre mit Sorgfalt vorbereitet sein müssen. Alle Beteiligten müssen in diese neue Aufgabe hineinwachsen DENN neues Verkehrsaufkommen bedeutet auch immer eine zunehmende Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und, bei Gefahrguttransporten, auch für die Umwelt.

Wir werden die Entwicklung weiterhin mit Interesse verfolgen und darüber an dieser Stelle berichten.

Alle hier erwähnten Kennzeichnungsprodukte sind auf der FWGI-Website unter LIEFERUMFANG zu finden.

Quelle: KFZ-Anzeiger Nr. 17 vom 1. September 2016.

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