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Kann die Gefahr, die von Gefahrguttransporten ausgeht, gemindert werden?
Ja, durch verantwortungsvolle Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften.

Die Erkennbarkeit von Fahrzeugen aller Art (gerade bei schlechten Sichtverhältnissen) hat sich seit dem 10.07.2011 ganz erheblich verbessert, denn die Gefahr von Auffahrunfällen (von der Seite und von hinten) konnte ganz entscheidend reduziert werden. WARUM? Seit diesem Datum ist es vorgeschrieben, dass ALLE Neufahrzeuge und neu zugelassenen Anänger mit einem zGG ab 7,5 to mit einer Konturmarkierung gem. der ECE-Richtlinie 104 ausgerüstet sein müssen. (Quelle: trans aktuell 24 vom 24.6.2013 "Sehen und gesehen werden") Wer diese Anweisung nicht befolgt, riskiert bei der Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO keine Abnahme zu bekommen.

GUT SO, denn z.B. schlug nicht bereits im Jahre 2002 die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz (VALK) der Bundesländer vor, ALLE Gefahrgut-Transport-Fahrzeuge mit einer Konturmarkierung zu versehen und das ADR dahingehend zu erweitern? Zu letzterem ist es ja leider nie gekommen!

Außerdem sollte hier auf einen Beitrag des DVR in der Schriftenreihe "Verkehrssicherheit" hingewiesen werden. Hier heißt es….."eine vorgeschriebene sofortige Ausrüstung von Gefahrgut-LKW mit Konturmarkierung ist absolut notwendig" (es sind also ALLE Gewichtsklassen gemeint gewesen)

Ferner der Hinweis auf einen Beitrag in "Gefährliche Ladung" 6/2004 . Hier war zu lesen unter "FZ-Bau u. Zulassungen/Besondere Kennzeichnung", dass der europäische Dachverband der Automobilhersteller CLEPA der EU-Kommission eine Kennzeichnung gemäß ECE RiLi 104 vorschlägt.

Erst jetzt wäre dieses Thema entschärft gewesen. Leider hat man es aber bis zum heutigen Tage nicht geschafft, die "vorgeschriebenen" ADR-Tafeln auch nur ansatzweise zu spezifizieren. (Schade, denn der Katastrophenschutz würde es sicherlich sehr begrüßen, wenn ADR- Tafeln und deren Halterungen so spezifiziert wären, dass diese bei einem Unfall nicht abreißen könnten . Die Tafeln würden so auch "bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung " (ADR Abs. 5.3.2.2.1.) noch einen erkennbaren Hinweis auf das Ladungsgut geben. Da der ADR-Tafel also offensichtlich als Kennzeichnungsmittel nicht mehr die alleinige Verantwortung zugesprochen wird, müssen wir uns hier mehr auf die Konturmarkierung konzentrieren. Dieses, was die Sicherheit im Straßenverkehr anbelangt!

An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass z.B. Gefahrguttransporte auf der Straße lt. StVO ein erhöhntes Risiko darstellen und deshalb hier auch zahlreiche Strecken durch Fahrverbote ausfallen! (Zeichen 261 u. 209 der StVO) Dieses sicherlich auch in Anlehnung an den § 1 der StVO, der ja sicherlich jedem Führerscheininhaber bekannt sein dürfte.

Da die Aussagen der StVO hier eindeutig darauf hinweist, dass die Gefahr nicht von der Fahrzeugart , sondern von der Ladung ausgeht, würden auch wir uns für eine generelle Ausrüstung ALLER Gefahrgut-Fahrzeuge mit Konturmarkierung gem. ECE-RiLi 104 aussprechen. Das Nachdenken über eine Nachrüstung ALLER im Betrieb befindlichen Fahrzeuge wäre nun eine Konsequenz auf die zuvor erwähnte "Empfehlung" von VALK, DVR und CLEPA.

Der Kontrollrythmus der Technischen Überwachungsorganisationen (TÜV/DEKRA/KÜS/GTÜ) sorgt zuverlässig dafür, dass die Konturmarkierung während der Gebrauchsdauer ihren vom Gesetzgeber geforderten Zweck erfüllen kann.

Unser Rat würde nun lauten:

Und nun lehnen Sie entspannt sich zurück, denn Sie haben ALLES getan!
Der Prävention folgt die Sicherheit!

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