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DER SCHULBUS, DAS UNBEKANNTE FAHRZEUG?

Ja, denn es gibt keine festgelegten Kriterien, die ein Personen-Beförderungsfahrzeug zu einem SCHULBUS machen!

 

Unverständlicherweise ist das Regelwerk „BEOKraft“ bis heute nicht aktualisiert worden!
Warum eigentlich nicht? Es gibt doch klare Vorgaben für z.B. Gütertransporte aller Art. UND, es gibt eine Vorschrift für die Verwendung von z.B. Konturmarkierung gem. ECE 104 Richtlinie für Transportfahrzeuge ab 7,5 to Gesamtmasse!

Werden jedoch Kinder transportiert – ALSO KEIN FRACHTGUT - dann gibt es keine Vorgaben?

NEIN, ganz so stimmt das nicht! Werden Kinder z.B. in Pkws, Taxen oder Kleinbussen zur Schule gebracht, dann gilt auf jeden Fall die GURTPFLICHT. Bei BUSSEN, ob von Privatunternehmern oder aber von solchen des ÖPNV sieht das anders aus. (StVO § 21 Personenbeförderung) Bezüglich der Versicherungsdeckung bei Unfällen gibt es ganz gravierende Unterschiede zwischen den privaten Unternehmern und der Öffentlichen Hand. Das soll aber hier nicht das Thema sein.

Doch in vielen Berichten, und auch zunehmend in den Medien wird darüber geklagt, in welch schlechtem Zustand sich BUSSE befinden. Wie kann das sein? Die Hauptuntersuchungen müssten das doch ausschließen. ODER?

SIEHE HIER AUCH: “HANDBUCH MÄNGELERKENNUNG AN NUTZFAHRZEUGEN („Gefahrenquellen bei BUS-Bränden“ KIRSCHBAUM-VERLAG) u. HU-Richtlinie § 29 Anlage VIII der StVZO.

Wir erinnern an das schreckliche Busunglück im Juli 2017 in Bayern. Zahlreiche Menschen sind verbrannt. Brandursache waren hier lt. den Medien Dämmstoffe, die entsprechend einer neuen EU-Vorschrift verbaut wurden!! Dank der Ausführung eines DEKRA-Sprechers hierzu wissen wir, dass dieses in Abschwächung der zuvor gültigen deutschen Normen geschah! Das bedeutet, dass der einst mühsam erarbeitete „STAND DER TECHNIK“ aufgeweicht, ausgehebelt und mit Füßen getreten wurde.

DA BUSSE immer auch SCHULBUSSE sein können, ist hier die ganze Aufmerksamkeit der Gesellschaft gefragt. DENN es handelt sich darum, dass LKWs mit Frachtgütern Schäden verursachen können. KINDERN jedoch kann SCHADEN ZUGEFÜGT WERDEN! Das darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wie schreibt die BG Verkehr in ihrem Magazin „SicherheitsProfi 2.15“ doch so zutreffend:“…aber das wertvollste Transportgut bleibt der Mensch.“ Bereits in den 1990er Jahren (transaktuell Nr.3/99) bemängelte der bayr. Bundestagsabgeordnete Robert Leichinger, dass täglich Schulkinder in Bayern mit teilweise „20-30 Jahre alten Kisten“ befördert werden. Die BUSSE seien in einem so schlechten Zustand, dass diese nicht einmal mehr zu Kaffeefahrten eingesetzt würden!

UND WIE SOLL ES NUN WEITERGEHEN?

Wir schlagen vor, nicht bis zum NIMMERLEINSTAGE auf klare Regelungen zu warten, sondern in Eigenverantwortung aktiv zu werden. Es sollten einfach ALLE BUSSE – mindestens immer dann, wenn diese auch als SCHULBUSSE eingesetzt werden, mit Konturmarkierung gem. der ECE-Richtlinie 104 ausgerüstet werden. DENN SCHULBUSSE fallen ja nicht gerade durch ein einheitliches Erscheinungsbild auf, wie z.B. in den USA! Diese hier angesprochene Konturmarkierung könnte also dafür sorgen, dass die Auffälligkeit dieser Fahrzeuge erhöht wird, was sich mit Sicherheit positiv auf alle Verkehrsteilnehmer auswirken würde.

Das „vorgeschriebene“ aber nicht einmal spezifizierte „SCHULBUS“ – Schild kann das Thema Sicherheit rund um den SCHULBUS nämlich nicht lösen!

Alle einschlägigen Berufsfachverbände, Institutionen etc. sind gefragt, sich an der Lösung zu beteiligen. Spätestens im Herbst, dann wenn die DUNKLE JAHRESZEIT eingeläutet wird und viele Fachverbände zum Lichttest aufrufen, wird man wieder um die Sicherheit der SCHULKINDER in den BUSSEN bangen müssen.

Denken wir daran, wenn es um den immer wieder zitierten „SICHEREN SCHULWEG“ geht! DIESER WIRD NICHT NUR ZU FUSS ZURÜCKGELEGT!! Besonders auf dem Lande sind diese Fußmärsche nicht möglich! Wir werden unsererseits dieses Thema mit Beiträgen wachhalten und sorgen mit verlässlich guten Kennzeichnungsmitteln (s. Lieferumfang) dafür, dass bei gutem Willen immer Möglichkeiten zur Prävention bestehen, auch dann, wenn der Gesetzgeber nachhinkt!

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